Ständerhaltung gehört zu den Haltungsformen |
Früher war man auf die Arbeitskraft des Pferdes angewiesen. Man konnte ihnen jedoch oft nicht viel Platz bieten.
Daher war damals die Ständerhaltung normal. Das Pferd hatte lediglich Platz zum Stehen und liegen und war in seinem Ständer angebunden. Es konnte sich nicht drehen oder umherlaufen.
Die Anbindehaltung ist beim heutigen Wissensstand nicht mehr vertretbar. Man kann sie unter keinen Umständen als artgerecht bezeichnen und ist Tierquälerei. Die Ständerhaltung ist in den meisten Bundesländern heute verboten, In der Schweiz ist sie seit 2013 komplett verboten.
Vorteile[]
Kaum Aufwand für den Halter
Nachteile[]
Die Grundbedürfnisse eines Pferdes werden mit Ausnahme des Nahrungsbedürfnisses völlig außer acht gelassen. Sowohl körperliche wie psychische Schäden der Pferde sind praktisch vorprogrammiert.